Kündigung beim Energieversorger
Jeder Energieanbieterwechsel setzt die wirksame Kündigung des Vertrages mit dem Vorversorger voraus. Im Regelfall übernimmt der neue Vertragspartner die Kündigung beim alten Energieversorger, aber es gibt Ausnahmen. Steht dem Kunden ein Sonderkündigungsrecht zu, weil der Energiepreis erhöht wurde, muss dieses Sonderkündigungsrecht vom Kunden selbst ausgeübt werden. Bei einigen Portalen muss der Kunde auch dann selbst kündigen, wenn die Kündigungsfrist innerhalb weniger Tage abläuft. Abgesehen von diesen Sonderfällen, sollten Kunden die Kündigung des Energieversorgers immer dem neuen Energielieferanten überlassen, der auch alle anderen Wechselformalitäten übernimmt.
Kündigungsfristen und Form
Welche Kündigungsfristen bestehen, ergibt sich aus dem Energievertrag oder kann beim Vorversorger nachgefragt werden. Kündigungsfristen betragen in der Regel zwischen 4 Wochen und 3 Monaten. Ein Sonderfall sind Verträge mit fest vereinbarten Laufzeiten (Mindestvertragslaufzeit). Während der Mindestlaufzeit ist eine Kündigung nicht möglich. Das gilt grundsätzlich auch in Fällen eines Umzugs. Eine Ausnahme besteht, wenn der Energieanbieter seine Leistung nicht zu demselben Preis anbieten kann.
Die Kündigung sollte immer schriftlich erfolgen. Wer ganz sicher gehen will, verschickt sie per Einschreiben. Das Kündigungsschreiben muss die Kundennummer enthalten, damit es problemlos ohne Verzögerungen zugeordnet werden kann. Es empfiehlt sich, eine schriftliche Bestätigung der Kündigung des Energieversorgers und des Kündigungstermins/Beendigung des Vertrages zu verlangen.
Kündigung Energieversorger: Beispiel
Vergleichsportale, die Energierechner anbieten, halten häufig Formulare für Kündigungsschreiben bereit, die als PDF Datei oder Word Datei herunter geladen werden können. Man braucht dann nur die persönlichen Daten und die Vertragsdaten einzugeben. Der Text könnte folgendermaßen lauten:
Betreff: Kundennummer, Kündigung des Stromlieferungsvertrages
Ich kündige den oben genannten Vertrag fristgerecht zum (Datum).
Bitte bestätigen Sie die Kündigung zum angegebenen Termin schriftlich an meine obige Anschrift.
Weitere Angaben sind für eine schriftliche Kündigung des Energieversorgers nicht erforderlich.
Weitere Informationen zur Kündigung beim Energieanbieterwechsel:
Energie-Anbieter-Wechsel
Energiepreiserhöhung & Sonderkündigung
